Jeder der sein privates Auto dazu nutzt, um damit zur Arbeit zu fahren, weiß, dass er dafür auch Kilometergeld beantragen kann, um die vorgestreckten Ausgaben für Fahrtkosten wieder erstattet zu bekommen. Im Allgemeinen versteht man unter dem Kilometergeld eine amtliche Pauschale, für alle finanziellen Kosten, die durch das Verwenden eines privaten Autos für Autofahrten im Rahmen einer Dienstreise, wie etwa der Fahrt zum Arbeitsort, anfallen. Mit der Kilometergeldpauschale werden alle Kosten für Kraftstoff, Öl, Inspektionen, Reparaturen, Winterreifen, Schneeketten, Radio, Navigationsgerät, Versicherungen sowie die Steuern abgedeckt.
So einfach kann man die Entfernungspauschale berechnen
Das genaue Kilometergeld berechnen, welches man für die Fahrten mit dem privaten PKW veranschlagen kann, ist gar nicht mal so schwer. Zunächst einmal sollte man die Gesamtkilometer für eine einfache Fahrt, die man im zurückliegenden Jahr gefahren ist auf einen Zettel schreiben, danach zählt man alle Tage zusammen, an denen man diese Fahrten getätigt hat und multipliziert das Ergebnis dann mit dem jeweils aktuell geltenden Cent-Betrag pro Kilometer. Wer es sich zum Fahrtkosten berechnen ein wenig einfacher machen möchte, der sollte im Internet nach einem Fahrtkostenrechner schauen.
Dieser rechnet nach Eingabe der Kilometer und der Tage sowie nach der Beantwortung der Frage nach dem PKW automatisch alles zusammen und nennt dann das Ergebnis der Fahrtkostenpauschale. Dieses Ergebnis ist insofern wichtig, wenn Sie die Fahrtkosten bei der Steuererklärung geltend machen wollen. Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber gar keine Fahrtkosten oder nur einen geringen Teil dieser Fahrtkosten übernimmt, ist es möglich, Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen. Diese fallen dort dann unter den Punkt Werbungskosten. Hier sollte man sich vorab informieren bis zu welcher Pauschalhöhe das Finanzamt die Fahrtkosten anerkennt.
Das aktuell gültige Kilometergeld in Deutschland
Bei der Berechnung Kilometergeld sollte man sich vorab immer über die aktuellen Pauschalen und Beträge informieren. Da Kilometergeld und Fahrtkosten ein Bestandteil des Reisekostengesetzes sind und sich dieses häufig ändert, gibt es auch von Jahr zu Jahr Änderungen bei der Pendlerpauschale. Wer für 2014 eine Kilometergeldpauschale geltend machen möchte, der sollte wissen, dass ab sofort keine Pauschalen mehr für Fahrten mit dem Fahrrad und für Mitfahrer gezahlt werden.
Für den privaten PKW gibt es nach wie vor 0,30 Cent pro Kilometer. Und wer im Besitz eines Motorrades, Motorrollers, Mopeds oder Mofas ist, der bekommt 0,20 Cent pro Kilometer. Darüber hinaus haben sich auch einige Änderungen bei kurzen Dienstreisen ergeben, wenn der private PKW für eine kurze Geschäftsreise, eine Messe oder eine Schulung genutzt wird. Hier gibt es nun einige neue Pauschalbeträge, die geltend gemacht werden können.