Das Bildungskredit-Programm der Bundesregierung zur Förderung von Studium, Ausbildung oder Praktika bietet eine zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit von Bildungswegen. Dieses Programm bietet allen volljährigen Schülerinnen, Schülern und Studierenden den Zugang zu einfachen, zinsgünstigen und an die jeweiligen Bedürfnisse des Antragstellers angepasste Kredite. Das Maximalalter beträgt 36 Jahre. Es werden weder Vermögen noch Einkommen der betreffenden Person oder derer Eltern oder Ehegatten / Ehegattin zu Grunde gelegt.
Voraussetzung für Schüler, Auszubildende und Studenten um Anspruch auf einen Bildungskredit der Bundesregierung zu haben ist, dass diese bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit Beendigung der gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden.
Studenten haben Anspruch, wenn…
- diese die Zwischenprüfung ihres Studienganges bestanden haben.
- eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorliegt aus der hervorgeht, dass eine Zwischenprüfung nicht notwendig ist und die üblichen Leistungen zumindest der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht wurden.
- in Bachelorstudiengängen eine Erklärung der Ausbildungsstätte vorliegt, dass eine Vorprüfung nicht notwendig ist und die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahres erbracht wurden.
- der erste Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen wurde
- bereits ein Abschluss in einem postgradualen Studiengang vorliegt (Masterstudiengang)
Gefördert werden grundsätzlich alle Ausbildungen und Ausbildungsstätten die auch einer BAföG-Förderung unterliegen. Der Bildungskredit kann auch für eine ausländischer Ausbildungsstätte gewährt werden, sofern diese Ausbildungsstätte einer inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig ist. Dies gilt auch für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland, dass im Zusammenhang mit dem Besuch einer anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt wird.
Das Kreditvolumen beläuft sich auf 1.000 Euro bis 7.200 Euro. Die Auszahlung erfolgt bei korrekter Antragstellung innerhalb von drei Werktagen über maximal 24 Monatsraten in Höhe von 100 Euro, 200 Euro oder maximal 300 Euro. Auf Antrag kann auch eine Vorabauszahlung in Höhe von maximal 3.600 Euro erfolgen. Hier sollte man die richtige Finanzierung des Studiums richtig planen.
Die Rückzahlung des Bildungskredites beginnt spätestens nach vier Jahren seit der ersten Auszahlung und muss in Raten zu 120 Euro geleistet werden. Auch vorzeitige ganz- oder teilweise Rückführung des Kredites ist jederzeit möglich. Die Zinsen für diesen Kredit belaufen sich, bedingt durch die Bundesgarantie, auf ca. 2,x%.
Ein weiterer Vorteil ist die einfache Antragstellung und die Kombinationsmöglichkeit mit anderen Fördermöglichkeiten wie z.B. BAföG. Der Antrag ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau kurz KfW zu stellen. Dieser kann auch online unter www.bva.bund.de gestellt werden. Es sind auch Förderungen von Zweit- oder Folgeausbildungen möglich.